Verordnung (EU) 2026/382
Die neuen Regeln für Pakete aus Nicht-EU-Ländern
Was sich am 1. Juli 2026 geändert hat, was im November 2026 dazukommt und was für 2028 geplant ist. In einfachen Worten, mit Beispielen.
Was bis Juni 2026 galt
Sendungen aus Nicht-EU-Ländern mit einem Sachwert bis 150 € waren vom Zoll befreit. Einfuhrumsatzsteuer fiel seit 2021 ab dem ersten Cent an, wurde aber bei den großen Plattformen schon im Checkout bezahlt. Deshalb kam das Paket von Temu ohne weitere Kosten an.
Was seit 1. Juli 2026 gilt
Die Zollfreigrenze ist gestrichen. Für Sendungen bis 150 € Sachwert wird ein pauschaler Zoll von 3 € je Warenart erhoben (Verordnung (EU) 2026/382 vom 11. Februar 2026). Die Regel gilt auch für Bestellungen, die vor dem 1. Juli aufgegeben wurden, wenn die Einfuhr erst danach stattfindet.
„Warenart“ bedeutet hier die zollrechtliche Warengruppe, also die Position im Zolltarif. Zwei verschiedene Handyhüllen aus Kunststoff sind eine Warenart; eine Handyhülle und ein Ladekabel sind zwei.
Beispiel: Warenkorb bei Shein mit einem Kleid (14 €), einer Bluse (11 €) und einem Paar Ohrringe (3 €).
Kleidung ist eine Warenart, Schmuck eine zweite: 2 × 3 € = 6 € Zoll. Dazu 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf 28 € = 5,32 €. Die Steuer ist bei Shein im Preis enthalten; die 6 € Pauschale werden im Checkout zusätzlich ausgewiesen oder vom Paketdienst eingezogen.
Die Einfuhrumsatzsteuer bleibt wie gehabt: 19 % für die meisten Waren, 7 % zum Beispiel für Bücher und Lebensmittel.
Wichtig: Der Zoll wird bei Rücksendungen nicht erstattet. Wer ein Teil zurückschickt, bekommt den Warenwert zurück, aber nicht die Pauschale.
Was ab November 2026 dazukommen soll
Die EU-Kommission plant eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen („Union Handling Fee“). Im Gespräch sind 2 € pro Sendung. Die Höhe ist noch nicht festgelegt. Einzelne Länder sind vorgeprescht: Italien erhebt seit Januar 2026 2 € pro Sendung, Österreich ab Oktober 2026 eine Paketsteuer von 2 € für sehr große Händler.
Außerdem gelten ab November neue Pflichten zur Produktkennzeichnung in den Zolldaten, die Plattformen und Versender betreffen, nicht die Käufer.
Was für 2028 geplant ist
Die 3-€-Pauschale endet am 1. Juli 2028. Dann sollen die regulären Zollsätze nach Warengruppe für alle Sendungen gelten, egal wie klein. Dazu baut die EU eine zentrale Zollbehörde und eine gemeinsame Datenplattform. Für Käufer heißt das: Ab 2028 wird ein 10-€-Kleidungsstück voraussichtlich 12 % Zoll statt 3 € Pauschale kosten, also günstiger für teure Einzelteile, teurer für Warenkörbe mit vielen billigen Teilen.
Wer kassiert was
| Posten | Wer berechnet | Wann |
|---|---|---|
| Einfuhrumsatzsteuer (19 % / 7 %) | Plattform mit IOSS im Checkout; sonst Paketdienst | Beim Kauf bzw. bei Zustellung |
| Zollpauschale 3 € je Warenart | Paketdienst zieht sie beim Zoll ein; Plattformen schlagen sie meist im Checkout auf | Beim Kauf bzw. bei Zustellung |
| Servicepauschale Paketdienst (bis 7,50 €) | Paketdienst, nur wenn er die Verzollung übernimmt | Bei Zustellung |
| EU-Bearbeitungsgebühr (geplant ca. 2 €) | noch offen | ab Nov. 2026, nicht beschlossen |
Die Zahlen im Rechner folgen dieser Tabelle.